Großzügigere Frist für die Wahlklausur

Liebe Referendar*innen,
es freut uns, euch mitteilen zu können, dass die Frist für die Wahl der Wahlklausur künftig großzügiger ausgelegt wird. Bisher musste die Wahl trotz geringer Erfahrung in verwaltungsrechtlichen Klausuren– insbesondere bei langen Korrekturzeiten der verwaltungsrechtlichen AG-Klausuren – getroffen werden. Nun können Referendar*innen mehr Klausur-Erfahrungen sammeln, bevor sie die Wahl treffen müssen.
Hierzu hat uns das LJPA in Absprache mit den OLGs folgendes mitgeteilt:
dass § 37 Abs. 2 Satz 2 NJAVO bisher nicht geändert worden ist und weiterhin gilt.
Gleichwohl kann ich Ihnen mitteilen, dass die Wahlentscheidung derjenigen Referendare/innen, die am bzw. nach dem 01.06.2021 eingestellt wurden, auch dann akzeptiert wird, wenn sie bis einschließlich des 6. Monats der 4. Pflichtstation (Anwaltsstation) erfolgt.


Liebe Grüße
Euer Referendarpersonalrat