Sehr geehrte Damen und Herren,
das Oberlandesgericht Braunschweig veranstaltet im Auftrag des Niedersächsischen Justizministeriums – Landesjustizprüfungsamt Celle – am Freitag, 01. April 2022 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr in den Räumlichkeiten des Niedersächsischen Justizministeriums in Hannover, Siebstr. 4, 30171 Hannover, im Torhaus, dort in Raum 1 und 2, eine Referendartagung zum Thema
„Die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes und der Versuch ihrer
Aufarbeitung durch die Justiz nach 1945“.
Gegenstand des Tagesseminars ist die kurze Darstellung der verschiedenen Verbrechen, der
hieran beteiligten Personen bzw. der militärischen und zivilen staatlichen Stellen und die Ahndung dieser Verbrechen nach 1945.
Der Schwerpunkt der Ausführungen betrifft die Strafpraxis der deutschen Nachkriegsjustiz bei
nationalsozialistischen Gewaltverbrechen.
Hierbei werden unter Berücksichtigung von Zeitströmungen die wichtigsten tatsächlichen und
rechtlichen Probleme sowie der Umgang der Justiz hiermit erörtert und kritisch betrachtet. Im
Anschluss besteht Gelegenheit zum Austausch und zur Diskussion.
Es ist folgender Zeitrahmen vorgesehen:
10.00 Uhr bis 11:00 Uhr: „Die Verbrechen des NS-Regimes und seiner Organe – ein Überblick“, Frau Dr. Elke Gryglewski
– 15. Min. Pause –
11.15 Uhr bis 12.45 Uhr: „Fritz Bauer: Der Mann, der die Deutschen mit Auschwitz konfrontierte“, Herr Dr. Ronen Steinke
– Mittagspause von 12.45 Uhr bis 13.45 Uhr –
13.45 bis 15.00 Uhr: „Der Fall Gröning – Entwicklung der Rechtsprechung seit 1945“, Herr Hon.-
Prof. Dr. Jens Lehmann
15.00 Uhr bis 15.30 Uhr: Diskussion
Teilnahmebedingungen:
Bei dem Tagesseminar handelt es sich um eine dienstliche Veranstaltung, für die kein
Sonderurlaub zu beantragen ist. Eine Erstattung der ggf. anfallenden Reisekosten sowie der
Kosten für Verpflegung ist nicht möglich; diese müssen selbst von Ihnen getragen werden.
Im Rahmen der Tagung wird es eine Mittagspause geben, in welcher für Ihre Verpflegung durch
das Oberlandesgericht gesorgt wird.
Bitte beachten Sie, dass in den Justizgebäuden die Verpflichtung zum Tragen einer
medizinischen Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 gilt und die Veranstaltung unter
Einhaltung des sog. „ 2-G+-Standards“ durchgeführt werden soll. Die Teilnahme setzt daher
einen Impf- bzw. Genesenenstatus voraus. Zusätzlich werden alle Teilnehmerinnen und
Teilnehmer gebeten, maximal 24 Stunden vor dem Veranstaltungsbeginn einen freiwilligen
Selbsttest in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus-SARS-CoV-2
durchzuführen.
Sie werden gebeten, einen Nachweis über Ihren Impf- bzw. Genesenenstatus bei sich zu
führen.
Ich bitte um Ihr Verständnis für diesen strengen Hygienestandard, der einen möglichst
unbeschwerten Austausch und – abhängig von der am Veranstaltungstag geltenden
Regelungslage ermöglichen soll.
Anmeldung:
Für das Seminar stehen landesweit unter Einhaltung der derzeit geltenden Abstandsregelungen
insgesamt 20 Plätze zur Verfügung, darauf entfallen auf
– das Oberlandesgericht Braunschweig: 4 Plätze
– das Oberlandesgericht Celle: 10 Plätze
– das Oberlandesgericht Oldenburg: 6 Plätze
Ihre verbindliche Anmeldung nehmen Sie bitte unmittelbar bei der für Sie zuständigen personal-führenden Behörde – also dem für Sie zuständigen Oberlandesgericht Braunschweig, Celle oder Oldenburg – vor. Weitere Angaben und Hinweise entnehmen Sie bitte der gesonderten Bekanntmachung, die Ihre zuständige personalführende Behörde unmittelbar veranlasst.
Sofern die Anmeldungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze übersteigen, wird ein
Auswahlverfahren vorzunehmen sein.
Für den Fall, dass Sie nicht unmittelbar eine Teilnahmezusage erhalten können, merken Sie sich den Termin bitte trotzdem verbindlich vor, da sich in einem eventuellen Nachrückverfahren für Sie auch kurzfristig immer noch die Gelegenheit zur Teilnahme an dem Seminar ergeben kann.
Eventuelle Fragen zur Anmeldung und zum Auswahlverfahren richten Sie bitte direkt an Ihre
personalführende Behörde.
Eine Einladung zum Seminar erhalten Sie ggf. von mir zu gegebener Zeit mit gesondertem
Schreiben.
Sollten Sie trotz verbindlicher Anmeldung und ggf. bereits erfolgter Einladung an dem Seminar
nicht teilnehmen können, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem für Sie zuständigen
Oberlandesgericht in Verbindung, damit der freiwerdende Platz noch anderweitig vergeben
werden kann.