Ablauf des Referendariats

Allgemeines

Während der gesamten zwei Jahre Deiner Referendariatszeit durchläufst Du fünf verschiedene Stationen:

  • die Zivilstation
  • die Staatsanwaltschaftsstation
  • die Verwaltungsstation
  • die Anwaltschaftsstation und
  • die Wahlstation.

Allen Stationen gemeinsam ist die zweigleisige Ausbildung in Theorie und Praxis. Die Praxis erlebst Du bei einem Ausbilder am Arbeitsplatz, dem Du normalerweise als einziger Referendar zugeordnet bist.

Die Stationsausbildung (also die Ausbildung am Arbeitsplatz) wird von den Arbeitsgemeinschaften begleitet; sie finden – bis auf die Eingangsphasen – etwa einmal wöchentlich statt.

AG’en sind eine – allen anderen Dienstveranstaltungen vorgehende – schulähnliche Pflichtveranstaltung mit Übungsklausuren und anderen Prüfungsleistungen wie z.B. Aktenvorträgen. Du erhältst am Ende einer jeden Station sowohl von Deinem Ausbilder/Deiner Ausbilderin, als auch von Deinem AG-Leiter/Deiner AG-Leiterin, ein Zeugnis (bestehend aus einer schriflichen Beurteilung und einer Stationsnote) ausgestellt.

Zuweisungspraxis

Nicht jeder kommt innerhalb des großen OLG-Bezirks Celle zum persönlichen Wunschgericht / Staatsanwaltsschaft.

Das OLG hat auf vielfachen Wunsch in einem Informationsblatt offen gelegt, nach welchen Kritierien die Zuweisung zu den einzelnen Stationen erfolgt: Hinweisblatt des OLG

Erst wenn Du auch nach dieser Lektüre Deine möglicherweise unbequeme Zuweisung nicht nachvollziehen kannst, wende Dich bitte an uns.

Zivilstation (1. Pflichtstation)

Die Zivilrechtsstation dauert fünf Monate.

Sie beginnt zunächst mit einem Einführungslehrgang in Deiner AG in den ersten 3-4 Wochen, der Dich auf die folgende praktische Arbeit vorbereitet. Im Rahmen der AG werden nach der verdichteten Eingangsphase eine 1-wöchige Proberelation sowie 3 Klausuren geschrieben (in der Regel 2 Urteilsklausuren und eine Relationsklausur; etwa eine jeden Monat). Außerdem wird zumeist ein Aktenvortrag aus Anwaltssicht von jedem Referendar/jeder Referendarin verlangt, der Dich auf die spätere mündliche Prüfung im Examen vorbereiten soll.

Der Arbeitsaufwand bei Deinem Ausbilder/Deiner Ausbilderin besteht zum einen in der regelmäßigen Teilnahme an den Sitzungen des Gerichts (je nachdem wo Du zugeteilt worden bist, entweder am Amts- oder Landgericht). In der Regel ist dies 1-2 Mal pro Woche der Fall.

Dazu kommen regelmäßig schriftliche Arbeiten, wie z.B. Entwürfe von Urteilen oder Beschlüssen.

Oft wird es jedoch – zumindest am Anfang – ein juristisches  Gutachten zum Fall sein (sog. „Votum“), wobei die erwartete Form von Gericht zu Gericht unterschiedlich sein kann.

Nicht entgehen lassen solltest Du Dir die Möglichkeit, selbst einmal eine Verhandlung zu leiten (§ 10 GVG). Sofern Dein Ausbilder/Deine Ausbilderin nicht selbst auf diese Idee kommen sollte, sprich ihn/sie ruhig darauf an. Hier kann man erstmals selbst testen, ob man das Zeug zum Richter/zur Richterin hat und ob einem das überhaupt liegt. Darüber hinaus kann es auch sein, dass Dein Ausbilder/Deine Ausbilderin von Dir erwartet, Aktenvorträge zu halten.

Staatsanwaltschaft (2. Pflichtstation)

Die dreimonatige Strafstation durchläufst du in einer Staatsanwaltschaft in einem der Landgerichtsbezirke des OLG Celle.

Wie in der Zivilstation findet zunächst eine etwa zweiwöchige verdichtete Eingangsphase statt. Danach wird Deine Ausbildung von der einmal wöchentlich stattfindenden AG begleitet. Inhalt der begleitenden AG ist das Strafprozessrecht, das Abfassen von Anklageschriften und die Grundzüge des Plädierens. Vermittelt werden viele Formalia, also wie man Verfügungen schreibt, wann man etwas beantragt, usw.

Vor der ersten echten (von insgesamt 2) Klausur(en) gibt es eine zur Übung.

Bei der StA schreibt man Gutachten; eines zum materiellen Teil der Arbeit (inklusive der Beweiswürdigungen), das sog. „A-Gutachten“, sowie eines zum prozessualen Teil der Arbeit (also Eintragungs- und Einstellungsverfügungen und Beantragung von Haft, u.s.w.), das sog. „B-Gutachten“. Die Bearbeitung wird in der Regel durch eine Anklageschrift (oder einen Strafbefehl) abgeschlossen. Zusätzlich musst Du noch ein Referat oder einen Aktenvortrag halten.

In der Strafrechtsstation findet die praktische Ausbildung bei Deinem Ausbilder/Deiner Ausbilderin, also einem Staatsanwalt oder einer Staatsanwältin, sowie sprichwörtlich an der Front, nämlich als Sitzungsvertreter/Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft vor Gericht (hier kommt jedes Amtsgericht in deinem jeweiligen Landgerichtsbezirk in Betracht) statt.

Bei Deinem Ausbilder/Deiner Ausbilderin lernst Du die typische Dezernatsarbeit kennen. Also Akten vom „Bock“, auf den Schreibtisch und – zack – wieder auf den „Bock“. Zwischendrin liegt das Anfertigen von Anklageschriften, Strafbefehlen oder Einstellungen. Manche Ausbilderinnen und Ausbilder lassen zur Übung regelmäßig dazu sog. „A-Gutachten“ anfertigen, manche erwarten nur eine öffentliche Klageschrift samt Begleitverfügung.

Zur Sitzungsvertretung (durchschnittlich 1 x pro Woche): Hier wirst Du plötzlich ins kalte Wasser geworfen, und musst auf einmal selbst anklagen und plädieren. Die jeweiligen Sitzungsakten sprichst Du vorher kurz mit Deinem Ausbilder/Deiner Ausbilderin durch. Die Anklageschriften sind dann schon fertig. Vor Deinem ersten großen Auftritt gibt Dir die Staatsanwaltschaft noch jede Menge Informationen an die Hand und sagt Dir, was Du darfst (z.B. Freispruch beantragen) und was Du nicht darfst (z.B. einer Einstellung zustimmen; außer es wurde zuvor mit Deinem Ausbilder/Deiner Ausbilderin besprochen). Außerdem gibt es einen AG-Termin, der intensiv auf die Sitzungsvertretung vorbereitet. Sollten trotzdem mal in der Verhandlung ungewöhnliche Dinge passieren – ruhig bleiben und mit dem Richter oder der Richterin sprechen. Du kannst auch jederzeit eine kurze Unterbrechung beantragen und Deinen Ausbilder/Deine Ausbilderin anrufen und um Rat bitten.

Verwaltungsstation (3. Pflichtstation)

Die dreimonatige Verwaltungsstation muss bei einer Verwaltungsbehörde abgeleistet werden.

Die Eingangsphase ist kurz und bündig. Sie dauert i.d.R. nur eine Arbeitswoche (fünf Unterrichtsstunden á fünf Tage). In der AG wird das gesamte Repertoire der verwaltungsrechtlichen Tätigkeit geübt: Die Bescheidungstechnik und die Vorbereitung auf die Examensklausuren stehen dabei im Mittelpunkt. Es werden zwei Klausuren geschrieben. In dieser AG wird oft verlangt, dass jede und jeder einen Aktenvortrag oder aber auch ein Referat hält.

Für diese Station hast Du gewisse Gestaltungsmöglichkeiten was die Auswahl der Behörde und des Ausbilders/der Ausbilderin angeht. Du musst Deine Wahl rechtzeitig, spätestens bis zum Ende der Zivilstation, beim OLG Celle anmelden. In der Verwaltungsstation ist vorgesehen, dass Deine praktische Ausbildung drei bis dreieinhalb Arbeitstage je Woche umfasst. Nicht selten wird das von Ausbilderinnen und Ausbildern mit Anwesenheitspflicht übersetzt. Über die inhaltliche Arbeit in der Station lässt sich allgemein wenig sagen, da sie sich je nach Ausbildungsstelle stark unterscheidet.

Wenn Du die Pflichtstation bei der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer absolvieren willst, wendest Du Dich am besten einfach telefonisch an Deinen Ansprechpartner/Deine Ansprechpartnerin im OLG. Zuweisung, Kostenerstattung und evtl. notwendiger Tausch der 2. und 3. Station sind bei frühzeitiger Rückfrage problemlos möglich.

Semesterbeginn in Speyer ist zum 1. Mai und zum 1. November eines Jahres. Ein Semester dauert 3 Monate. Erfahrungsberichte gibt es zuhauf im Internet.

Falls Deine ÖRechtsstation nicht in diesen Zeitraum fällt, kannst Du sie mit der Strafrechtsstation tauschen.

Wenn Du in der ÖRechtsstation nach Speyer gehst, musst Du die Wahlstation bei einer Verwaltungsbehörde ableisten und dementsprechend auch den Aktenvortrag im Rahmen der mündlichen Prüfung aus dem öffentlichen Recht halten.

Anwaltsstation (4. Pflichtstation)

Die neunmonatige Anwaltsstation muss grds. in einer Anwaltskanzlei absolviert werden. Allerdings kannst Du diese Station auch bei verschiedenen Stellen ableisten.

Die letzten drei Monate der Anwaltsstation können bei einem Notar/einer Notarin, einem Unternehmen, einem Verband oder bei einer sonstigen Ausbildungsstelle und/oder in drei zusammenhängenden Monaten bei einer ausländischen Stelle stattfinden, soweit eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist.

Zu Beginn der Anwaltsstation steht wieder eine verdichtete Eingangsphase (Block I) von einer Woche mit täglich sechs Stunden Unterricht an. Davon findet an drei Tagen eine Einweisung in das Zwangsvollstreckungsrecht durch einen Richter/eine Richterin statt (wahrscheinlich Dein AG-Leiter aus der Zivilstation). An den beiden anderen Tagen lernst Du Deinen Anwalts-AG-Leiter/Deine Anwalts-AG-Leiterin kennen und bekommst eine erste Einführung in Dein neues Arbeitsfeld. Das größte Augenmerk aller denkbaren Materien des anwaltlichen Arbeitsfeldes liegt im anwaltlichen Berufsrecht sowie im Kostenrecht des RVG.

In der Anwaltsstation werden vier Klausuren geschrieben. Davon sind zwei zivilrechtliche Fälle mit gutachterlich-rechtsberatender und eine mit gutachterlich-rechtsgestaltender Aufgabenstellung, sprich eine Kautelarklausur sollte dabei sein. Die vierte Klausur ist eine gutachterlich-rechtsberatende Aufgabe aus dem Öffentlichen Recht. Im Klartext: Der anwaltliche Fall wird zunächst relationsmäßig gelöst. Anschließend wägst Du Vorschläge für Dein anwaltliches Vorgehen ab. Das kann je nach Zweckmäßigkeit z.B. eine Klageschrift, Klageerwiderung, ein Vergleichsentwurf oder auch ein Vertragsentwurf sein. Daneben werden dann wieder Aktenvorträge gehalten. Neben der verdichteten Eingangsphase (Block I) findet im vierten Monat ein sogenannter Block II statt. Hier sollen an drei vollen Tagen noch einmal in komprimierter Form Klausurtechnik und Antragsformulierungen wiederholt werden, was speziell für das Examen relevant ist. Es werden noch einmal technische Fragen zum Aktenvortrag geübt und eine mündliche Prüfung simuliert.

Grundsätzlich muss sich jede und jeder selbst darum kümmern, dass er/sei bei einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin die Station ableisten kann. Die Aufforderung zum Aussuchen des Anwalts/der Anwältin erfolgt in der zweiten Pflichtstation. Die Auswahlentscheidung muss schriftlich ggf. mit einer Einverständniserklärung des Anwalts/der Anwältin, der Deine Ausbildung übernimmt, am Ende der zweiten Station beim OLG abgegeben werden.

Wichtig: Du musst bereits in der zweiten Pflichtstation sämtliche Anwältinnen und Anwälte angeben, wenn Du die Anwaltsstation aufteilen willst. Die Anwaltsstation kannst Du in (bis zu) drei Abschnitte aufteilen, die jedoch jeweils mindestens drei Monate lang sein müssen.

Nur in den letzten drei Monaten der Anwaltsstation kannst Du Dich statt bei einem Anwalt/einer Anwältin auch bei einem reinen Notar/Notarin (Anwaltsnotar/in ausgenommen), in einem Unternehmen, einem Verband oder einer sonstigen vergleichbaren Stelle ausbilden lassen.

In der Anwaltsstation wird oft ein hohes Maß an selbstständigem Arbeiten gefordert. Hier kannst Du selbst vor Gericht auftreten und hast direkten Kontakt zu den Mandantinnen und Mandanten. Auch soll der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin Dich bei gerichtlichen Terminen und Gesprächen mit Mandantinnen und Mandanten mit einbeziehen. In Betracht kommt auch die Arbeit in einer großen oder internationalen Kanzlei, bei der Du dann eher wissenschaftlich arbeitest als vor Gericht aufzutreten. In solchen Großkanzleien muss immer ein Anwalt/eine Anwältin benannt werden, der für Dich verantwortlich ist und Dein Zeugnis schreibt, auch wenn Du Fälle von verschiedenen Anwältinnen und Anwälten innerhalb der Kanzlei zur Bearbeitung erhältst.

Die Examensklausuren

Zu Beginn des letzten Ausbildungsmonats in der Anwaltsstation stehen die 8 Examensklausuren innerhalb von 2-3 Wochen auf dem Ablaufplan. Das heißt im Einzelnen:

  • 1 zivilgerichtliche (Urteilsklausur)
  • 2 gutachterlich- rechtsberatende oder -gestaltende („Anwaltsklausuren“) im Zivilrecht
  • 1 gutachterliche („Relation“) im Zivilrecht
  • 1 staatsanwaltschaftliche
  • 1 verwaltungsfachliche
  • 1 gutachterlich-rechtsberatende im Öffentlichen Recht
  • wahlweise 1 verwaltungsfachliche oder 1 staatsanwaltschaftliche („Wahlklausur“)

Bis zum Ende der 3. Pflichtstation solltest Du unbedingt wählen, welche „Wahlklausur“ Du im Examen ablegen willst. Wählst Du nicht, musst Du die strafrechtliche Klausur schreiben!

Wahlstation (5. Station)

Die Wahlstation dauert vier Monate.

Das OLG weist Dich einer Arbeitsgemeinschaft des gewählten Schwerpunktbereichs bzw. Teilschwerpunktbereichs zu.

In der AG soll das Halten von Aktenvorträgen geübt werden. Hier findet eine neue Zusammensetzung der AG’en statt.

Ganz Niedersachsen kommt jetzt für die ausgefalleneren Themen zusammen. Für die, die die gesamte Station im Ausland verbringen, entfällt – auf Antrag – die AG komplett.

In der Wahlstation ist so ziemlich alles erlaubt, was Spaß macht, soweit ein Volljurist/eine Volljuristin als Ausbilder/Ausbildern benannt werden kann und die Ausbildung einem der fünf Wahlbereiche, (1) Zivil- und Strafrecht, (2) Staats- und Verwaltungsrecht, (3) Wirtschafts- und Finanzrecht, (4) Arbeits- und Sozialrecht oder (5) Europarecht zugeordnet werden kann.

Auch in Speyer kann die Wahlstation verbracht werden. Wenn Du nach Speyer gehst, musst Du Verwaltungsrecht als Wahlfachprüfung wählen. Wichtiger ist aber noch, dass die Station vier Monate umfasst, Speyer ist aber nur auf drei Monate ausgelegt. Daher musst Du Dich rechtzeitig um eine zusätzliche Ausbildungsstelle im Bereich des Verwaltungsrechts für den übrigen Monat kümmern. Im Übrigen ist die Wahlstation die Station, die Du auch bestens im Ausland bei einer entsprechenden überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Stelle verbringen kannst.

Die mündliche Prüfung

Bereits im letzten Monat Deiner Wahlstation (also ca. 4 – 6 Wochen vor Deinem mündlichen Examen) wirst Du wohl regelmäßig die Noten Deiner schriftlichen Klausuren erhalten.

Die mündliche Examensphase beginnt im Anschluss an die Wahlstation und findet in Celle im LJPA statt.

Hier werden Dir (wie schon im 1. Examen) i.d.R. drei weitere Prüflinge zur Seite gestellt. Die Prüfung beginnt mit einem Aktenvortrag, für den Du eine Stunde Vorbereitungszeit erhältst und den jeder Prüfling einzeln vor der Prüfungskommission vorträgt.

Spätestens zwei Monate vor Ende der Wahlstation musst Du dem LJPA mitteilen, aus welchem Teilschwerpunkt Dein Aktenvortrag zu entnehmen ist. Im Anschluss an den Vortrag findet das Prüfungsgespräch mit allen Prüflingen gemeinsam in vier Abschnitten statt. Die Endnote wird zum Abschluss der mündlichen Prüfung bekannt gegeben.

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