Die verschärfte Maskenpflicht gilt für die Verfahrensbeteiligten und Besucher der Gerichte. D.h. auch die Referendar*innen müssen eine FFP2- bzw. OP-Maske tragen.
Wir haben als Personalrat beim OLG angefragt, ob die Referendare analog zu den anderen Mitarbeitern auch Masken gestellt bekommen.
Die Praxis dazu ist zwischen den einzelnen Ausbildungsstellen uneinheitlich.
Jede*r Referendar*in sollte bei den jeweiligen Ausbilder*innen oder den Koordinator*innen der Landgerichte anfragen, ob Masken zur Verfügung gestellt werden.