Justizassistenz

Liebe Referendar*innen,

mittlerweile existiert die Justizassistenz bereits seit einiger Zeit. So wollten auch wir uns zu diesem Thema äußern.

Wir haben in unserer Erfahrung festgestellt, dass in Abweichung zum, vom OLG veröffentlichten Flyer, die Voraussetzungen nicht an jedem Gericht gleich sind. Wir haben daher die einzelnen Fachgerichtsbarkeiten angeschrieben und uns etwas über die Einstellungsvoraussetzungen erzählen lassen, um euch nun davon zu berichten.

Laut Flyer ist eine Justizassistenz bei jeder der Fachgerichtsbarkeiten, also in der Sozial-, Verwaltungs-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit möglich. Darüber hinaus wird die Justizassistenz auch bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaft angeboten. Die allgemeinen Voraussetzungen könnt ihr dem aktuellen Flyer entnehmen. Danach werden Referendar*innen mit mindestens acht Punkten im 1. Staatsexamen gesucht, welche mindestens die Note „vollbefriedigend“ in den Stationszeugnissen der 1. Pflichtstationen haben. Dies gilt für beide Zeugnisse, also das in der Arbeitsgemeinschaft erteilte Zeugnis, sowie das über die Ausbildung am Arbeitsplatz. Zu beachten ist, dass entgegen den Voraussetzungen bei Einführung der Justizassistenz eine Justizempfehlung in den Zeugnissen der 1. Pflichtstation nicht mehr Voraussetzung ist. 

Die Vergabe für die Plätze in der Sozialgerichtsbarkeit orientieren sich weitestgehend an den generellen Vorgaben in dem Flyer. Die Bewerbung ist an das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zu richten. Die Einstellungs- und Auswahlgespräche werden dann von der zuständigen Personalreferentin und der Direktorin/dem Direktor des jeweiligen Sozialgerichts geführt. Die Ausgestaltung der Tätigkeit erfolgt dann am jeweiligen Sozialgericht.

Bezüglich der Arbeitsgerichtsbarkeit wird sich ebenfalls an den im Flyer ersichtlichen Einstellungsvoraussetzungen orientiert. Hier wurden wir speziell darauf hingewiesen, dass gerade in der Arbeitsgerichtsbarkeit eine Beschäftigung zum Ende des Referendariats wegen der zeitlichen Nähe zum Wahlfach interessant ist. Hierbei wird organisatorisch zwischen dem Referendariat (in der Wahlstation) und der Beschäftigung als Justizassistenz getrennt. Es ist lediglich eine Einstellung beim Landesarbeitsgericht, nicht bei den einzelnen Arbeitsgerichten möglich.

Entgegen den Angaben im Flyer wurde uns seitens des Verwaltungsgerichts Hannover mitgeteilt, dass dort derzeit kein Kontingent für Justizassistent*innen zur Verfügung steht und dafür auch in absehbarer Zeit kein Bedarf gesehen wird. Es besteht allerdings für alle Interessierten die Möglichkeit dort die Wahlstation zu absolvieren.

Von den Verantwortlichen der Finanzgerichtsbarkeit haben wir leider keine Antwort erhalten, allerdings wissen wir aus eigener Erfahrung, dass es auch dort möglich ist, flexibel die Aufgaben der Justizassistenz wahrzunehmen.

Dem Internetauftritt des OLG Celle ist zu entnehmen, dass die Justizassistenz zu Beginn der 3. Pflichtstation beginnt. Unserer Erfahrung nach, ist aber auch eine flexiblere Einstellung möglich. Auch hinsichtlich der Einstellungsdauer sind die einzelnen Gerichte oft flexibel, was auch in Bezug auf das anstehende Examen für viele interessant sein dürfte.

Es ist für alle Gerichtsbarkeiten zu beachten, dass nur ein gewisses Kontingent an Stellen für die Justizassistenz zur Verfügung steht. Daher ist es sinnvoll, sofern man gerne als Justizassistent*in arbeiten möchte, sich nicht nur bei dem Wunschgericht zu bewerben, sondern auch bei anderen in Betracht kommenden Gerichten oder Gerichtsbarkeiten.

Solltet ihr noch weitere Fragen haben, wendet euch gerne an die jeweiligen Ansprechpartner der Gerichte. In aller Regel freuen sich die Richter*innen über an der Justiz interessierten Nachwuchs und beantworten gerne eure Fragen. Ansonsten könnt ihr uns auch gerne eine E-Mail schreiben oder kommt zum nächsten Stammtisch.

Euer Referendarpersonalrat

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