Archiv der Kategorie: Aktuelles

Zulassung von Zuschauern zu mündlichen Prüfungen


Liebe Referendar*innen,
wir möchten Euch darüber informieren, dass das LJPA bis auf weiteres wieder Referendarinnen und Referendare als Zuschauer zur mündlichen Prüfung zulassen wird. Dies gilt jedoch ausschließlich für Referendarinnen und Referendare, deren mündliche Prüfung im
Durchgang August/September 2022 stattfindet. Zudem ist die Zuschauerzahl auf 4 Personen pro Prüfungssaal begrenzt und es besteht die Verpflichtung zum Tragen einer FFP-2-
Maske während des gesamten Aufenthaltes im Prüfungsgebäude. Die mündlichen Prüfungen beginnen am 24.05.2022 und enden Ende Juni 2022. Eine Teilnahme ist nur unter
vorheriger Anmeldung auf der Geschäftsstelle (Tel.: 05141-59 39 211) möglich.

Wahlaufruf Personalratswahl

Liebe Referendar*innen,

dies ist ein Appell an Euch!

Am 11.03.2022 von 10 bis 11 Uhr im LG Hannover finden die nächsten Personalratswahlen statt. Wir möchten noch einmal eindrücklich zu aufrufen, Euer aktives und passives Wahlrecht auszuüben.

Als Personalratsmitglied könnt ihr Euch aktiv für bessere Ausbildungsbedingungen einsetzen und seid in Entscheidungen eingebunden. Es gilt unsere Rechte zu schützen und in die Praxis umzusetzen!

Keine Angst – Ihr benötigt keine speziellen arbeitsrechtlichen Kenntnisse oder Kenntnisse aus dem Personalvertretungsgesetz. Man wächst in die Aufgabe rein und falls doch mal etwas unklar sein sollte, würden wir Euch jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ja, es braucht auch zeitliches Engagement. Aber unter sieben Mitgliedern kann man sich die Arbeit gut aufteilen und es lässt sich auch kollegial regeln, dass mal der eine oder der andere mehr Kapazitäten hat. Mehr als eine Stunde pro Woche im Durchschnitt braucht Ihr nicht einplanen. Es gibt auch Wochen, wo keine neuen Anliegen anfallen. Außerdem macht es Spaß, sich auszutauschen und zusammen Positionen zu entwickeln.

Bisher haben sich nicht genug Kandidat*innen für die benötigte Mitgliederzahl aufstellen lassen.

Wir haben uns ein Jahr lang für Euch eingesetzt. Dabei haben wir eure Emails beantwortet, Auskünfte eingeholt, die Homepage betreut und den Stammtisch organisiert, sowie den Newcomer-Stammtisch und den Newsletter neu ins Leben gerufen. Wir würden es unheimlich schade finden, wenn nun unsere Arbeit und die Arbeit vorheriger Personalräte und damit das bisher Erreichte nicht fortgeführt wird.

Dies würde bedeuten:

  • dass uns Referendar*innen ein wichtiger Ansprechpartner nicht mehr zur Verfügung steht,
  • dass in Mitbestimmungsangelegenheiten, wie Entlassungen, Kürzungen der Vergütung oder in Bezug zu Nebentätigkeiten keine Stellungnahmen mehr erfolgen,
  • dass es keine Interessenvertretung mehr gegenüber dem OLG Celle und dem LJPA gibt,
  • dass weniger Vernetzung unter den Referendar*innen stattfinden kann,
  • dass auf der Homepage keine aktuellen Informationen mehr zur Verfügung gestellt werden,
  • dass Ihr keine Möglichkeit mehr habt, Euch über den Personalrat anonym an das OLG Celle zu wenden.

Wir zählen auf Euch!

Euer Referendarpersonalrat

Anne, Annika, Deria, Elise, Nils, Svenja und Wiebke

Großzügigere Frist für die Wahlklausur

Liebe Referendar*innen,
es freut uns, euch mitteilen zu können, dass die Frist für die Wahl der Wahlklausur künftig großzügiger ausgelegt wird. Bisher musste die Wahl trotz geringer Erfahrung in verwaltungsrechtlichen Klausuren– insbesondere bei langen Korrekturzeiten der verwaltungsrechtlichen AG-Klausuren – getroffen werden. Nun können Referendar*innen mehr Klausur-Erfahrungen sammeln, bevor sie die Wahl treffen müssen.
Hierzu hat uns das LJPA in Absprache mit den OLGs folgendes mitgeteilt:
dass § 37 Abs. 2 Satz 2 NJAVO bisher nicht geändert worden ist und weiterhin gilt.
Gleichwohl kann ich Ihnen mitteilen, dass die Wahlentscheidung derjenigen Referendare/innen, die am bzw. nach dem 01.06.2021 eingestellt wurden, auch dann akzeptiert wird, wenn sie bis einschließlich des 6. Monats der 4. Pflichtstation (Anwaltsstation) erfolgt.


Liebe Grüße
Euer Referendarpersonalrat

Newcomer-Stammtisch

Du bist zukünftige*r oder frischgebackene*r Referendar*in und hast unbeantwortete Fragen zum Referendariat im OLG Bezirk Celle oder möchtest andere neue Referendar*innen kennenlernen?
Wir unterstützen Dich und beantworten Dir gerne alle Deine Fragen bei unserem Stammtisch extra für den Start in das Referendariat.
Wann? Am 25.02.2022 um 19 Uhr.
Wo? Voraussichtlich online, der Link wird vorab an alle Angemeldeten per Email bekanntgegeben.
Bitte melde Dich dafür formlos vorher unter Angabe Deines Amts-/Landgerichtsbezirkes über unserer E-Mail-Adresse an!

Das Online-Format gibt uns die Möglichkeit, allen Referendar*innen unabhängig vom Bezirk, in dem sie starten das Angebot der Teilnahme zu machen. Regelmäßig besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit der Vernetzung vor Ort, beispielsweise in Hannover, bei unseren Präsenz-Treffen und Stammtischen. Alle Infos bekommt ihr immer auf unserer Homepage und wenn ihr mögt über unseren Newsletter, den ihr ebenfalls dort abonnieren könnt.

Wir freuen uns auf Euch!

Euer Referendarpersonalrat

Personalratswahl 2022

Liebe Mitreferendar*innen,

bald ist es so weit: Unsere Amtszeit endet und es ist an euch, mitzugestalten, wer eure Interessen im nächsten Jahr vertreten soll. Im besten Fall habt ihr sogar selbst Lust, euch aufstellen zu lassen!

Die Wahl wird am 11. März 2022, 10.00 Uhr, in Präsenz im Landgericht Hannover stattfinden. Die Wahl lässt sich aufgrund rechtlicher Vorgaben leider nicht anders durchführen. Hierzu müssen euch Ausbilder*innen und AG-Leiter*innen freigeben und die Teilnahme an der Wahl ermöglichen. 

Für alle von euch, die außerhalb von Hannover wohnen: Die Fahrtkosten könnt ihr euch im Anschluss erstatten lassen. 

Hast du Lust, dich selbst im Referendarpersonalrat zu engagieren?

Gründe hierfür gibt es zahlreiche: Ihr arbeitet in einem 7-köpfigen Team, lernt neue Leute kennen, könnt Leben und Arbeit der Referendar*innen mitgestalten, bekommt einen Einblick in interne Abläufe und knüpft Kontakt zu wichtigen Personen (z.B. hatten wir in unserem Durchgang das Vergnügen, an einer Diskussionsrunde mit Frau Ministerin Havliza teilnehmen zu dürfen). 

Der Zeitaufwand hält sich in Grenzen, im Schnitt liegt er nach unserer Erfahrung bei 1-2 Stunden pro Woche.

Falls sich nicht sieben Personen aufstellen lassen, wird leider kein neuer Personalrat zustande kommen! Dann gibt es im nächsten Jahr keine Interessenvertretung von uns Referendar*innen, was sehr schade wäre …

Insbesondere möchten wir auch Referendar*innen, die nicht in Hannover wohnen, zum Engagement ermuntern. Eure Belange aus den anderen LG-Bezirken sind genauso wichtig und regelmäßig im Personalrat unterrepräsentiert. Da alle Treffen bisher online stattfanden, müsst ihr auch keinen Fahrtaufwand befürchten. 

Ihr müsst nicht unbedingt zum Wahltermin am 11.03.2022 erscheinen, um euch wählen zu lassen. Eure Kandidatur könnt ihr schon vorher per E-Mail dem OLG oder spontan vor Ort bekannt geben. 

Es wird im Februar noch eine Online-Info-Veranstaltung des OLG stattfinden, auf der ihr auch nochmal alle denkbaren Fragen zum aktiven und passiven Wahlrecht und der Arbeit im Referendarpersonalrat fragen könnt. Der Termin wird noch bekanntgegeben. Auch ist dies eine gute Möglichkeit, um ggf. schon mal sich als Bewerber*in aufzustellen oder die Bewerber*innen kennenzulernen.

Natürlich stehen wir euch auch unter unserer üblichen Mailadresse (mail@referendarspersonalrat-celle.de) jederzeit für Fragen zur Verfügung. 

Euer Referendarpersonalrat

Tagung für Referendarinnen und Referendare „Die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes und der Versuch ihrer Aufarbeitung durch die Justiz nach 1945“

Sehr geehrte Damen und Herren,


das Oberlandesgericht Braunschweig veranstaltet im Auftrag des Niedersächsischen Justizministeriums – Landesjustizprüfungsamt Celle – am Freitag, 01. April 2022 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr in den Räumlichkeiten des Niedersächsischen Justizministeriums in Hannover, Siebstr. 4, 30171 Hannover, im Torhaus, dort in Raum 1 und 2, eine Referendartagung zum Thema


Die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes und der Versuch ihrer
Aufarbeitung durch die Justiz nach 1945“.

Gegenstand des Tagesseminars ist die kurze Darstellung der verschiedenen Verbrechen, der
hieran beteiligten Personen bzw. der militärischen und zivilen staatlichen Stellen und die Ahndung dieser Verbrechen nach 1945.

Der Schwerpunkt der Ausführungen betrifft die Strafpraxis der deutschen Nachkriegsjustiz bei
nationalsozialistischen Gewaltverbrechen.

Hierbei werden unter Berücksichtigung von Zeitströmungen die wichtigsten tatsächlichen und
rechtlichen Probleme sowie der Umgang der Justiz hiermit erörtert und kritisch betrachtet. Im
Anschluss besteht Gelegenheit zum Austausch und zur Diskussion.

Es ist folgender Zeitrahmen vorgesehen:
10.00 Uhr bis 11:00 Uhr: „Die Verbrechen des NS-Regimes und seiner Organe – ein Überblick“, Frau Dr. Elke Gryglewski
– 15. Min. Pause –
11.15 Uhr bis 12.45 Uhr: „Fritz Bauer: Der Mann, der die Deutschen mit Auschwitz konfrontierte“, Herr Dr. Ronen Steinke
– Mittagspause von 12.45 Uhr bis 13.45 Uhr –
13.45 bis 15.00 Uhr: „Der Fall Gröning – Entwicklung der Rechtsprechung seit 1945“, Herr Hon.-
Prof. Dr. Jens Lehmann
15.00 Uhr bis 15.30 Uhr: Diskussion

Teilnahmebedingungen:
Bei dem Tagesseminar handelt es sich um eine dienstliche Veranstaltung, für die kein
Sonderurlaub zu beantragen ist. Eine Erstattung der ggf. anfallenden Reisekosten sowie der
Kosten für Verpflegung ist nicht möglich; diese müssen selbst von Ihnen getragen werden.
Im Rahmen der Tagung wird es eine Mittagspause geben, in welcher für Ihre Verpflegung durch
das Oberlandesgericht gesorgt wird.

Bitte beachten Sie, dass in den Justizgebäuden die Verpflichtung zum Tragen einer
medizinischen Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 gilt und die Veranstaltung unter
Einhaltung des sog. „ 2-G+-Standards“ durchgeführt werden soll. Die Teilnahme setzt daher
einen Impf- bzw. Genesenenstatus voraus. Zusätzlich werden alle Teilnehmerinnen und
Teilnehmer gebeten, maximal 24 Stunden vor dem Veranstaltungsbeginn einen freiwilligen
Selbsttest in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus-SARS-CoV-2
durchzuführen.

Sie werden gebeten, einen Nachweis über Ihren Impf- bzw. Genesenenstatus bei sich zu
führen.

Ich bitte um Ihr Verständnis für diesen strengen Hygienestandard, der einen möglichst
unbeschwerten Austausch und – abhängig von der am Veranstaltungstag geltenden
Regelungslage ermöglichen soll.
Anmeldung:
Für das Seminar stehen landesweit unter Einhaltung der derzeit geltenden Abstandsregelungen
insgesamt 20 Plätze zur Verfügung, darauf entfallen auf
– das Oberlandesgericht Braunschweig: 4 Plätze
– das Oberlandesgericht Celle: 10 Plätze
– das Oberlandesgericht Oldenburg: 6 Plätze

Ihre verbindliche Anmeldung nehmen Sie bitte unmittelbar bei der für Sie zuständigen personal-führenden Behörde – also dem für Sie zuständigen Oberlandesgericht Braunschweig, Celle oder Oldenburg – vor. Weitere Angaben und Hinweise entnehmen Sie bitte der gesonderten Bekanntmachung, die Ihre zuständige personalführende Behörde unmittelbar veranlasst.
Sofern die Anmeldungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze übersteigen, wird ein
Auswahlverfahren vorzunehmen sein.
Für den Fall, dass Sie nicht unmittelbar eine Teilnahmezusage erhalten können, merken Sie sich den Termin bitte trotzdem verbindlich vor, da sich in einem eventuellen Nachrückverfahren für Sie auch kurzfristig immer noch die Gelegenheit zur Teilnahme an dem Seminar ergeben kann.

Eventuelle Fragen zur Anmeldung und zum Auswahlverfahren richten Sie bitte direkt an Ihre
personalführende Behörde.
Eine Einladung zum Seminar erhalten Sie ggf. von mir zu gegebener Zeit mit gesondertem
Schreiben.

Sollten Sie trotz verbindlicher Anmeldung und ggf. bereits erfolgter Einladung an dem Seminar
nicht teilnehmen können, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem für Sie zuständigen
Oberlandesgericht in Verbindung, damit der freiwerdende Platz noch anderweitig vergeben
werden kann.

Corona-Bonus März 2022

Liebe Mitreferendar*innen,

wir haben tolle Neuigkeiten für euch: Auch wir Referendar*innen erhalten den Corona-Bonus!

Hier die wichtigsten Infos für euch auf einen Blick:


In welcher Höhe? Wir erhalten 650 €.

Wer erhält die Sonderzahlung genau? Es gilt die Stichtagsregelung: Allen Referendar*innen, die am 29.11.2021 im Dienstverhältnis standen und an mindestens einem Tag vom 01.01.2021-29.11.2021 Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe hatten, wird der Bonus ausgezahlt.

Wann? Voraussichtlich im Abrechnungsmonat März 2022.

Wie? Es ist kein Antrag notwendig. Die Auszahlung soll automatisch mit dem Gehalt erfolgen.


Alle Infos beruhen auf einer telefonischen Auskunft des NLBV.
Zugrunde liegende Rechtsvorschriften: §§ 63a I Nr. 2 NBesG, 5 III 3 NJAG, Haushaltsbegleitgesetz für 2022

Euer Referendarpersonalrat